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   OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL)   

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OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).

    Zum einen stand dieses Grundstück im Alleineigentum der Ehefrau und ging damit - solange sie nicht vorverstarb - nicht in der Verfügungsbefugnis des Erblassers über (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 43).

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Hinzu kommt, dass im Rahmen der vorrangigen individuellen Auslegung auf den einzelnen Bedachten abzustellen und somit in den Blick zu nehmen ist, dass die Vermögensgegenstände zugleich mehreren Personen zugewandt wurden, mit der Folge, dass im Ergebnis den Beteiligten zu 1. - 3. wertmäßig aus dem Hausgrundstück in Ort14 jeweils ein größerer Anteil zugewandt wurde als den Beteiligten zu 4. - 14. im Hinblick auf das Objekt in Ort13 (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163)).

    Für eine wertmäßige Ausgleichsverpflichtung bzw. gegen den Umstand, dass es den Eheleuten von vornherein ausschließlich auf die Zuwendung von bestimmten Vermögensgegenständen ankam, streitet aber vor allem der im Testament angelegte Umstand, dass - unter Zugrundelegung einer vorrangig auf den einzelnen Bedachten abzustellenden Sichtweise (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163) - jeder Bedachte hier einen in etwa gleich großen Anteil zugesprochen bekommen hat.

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, da nicht unterstellt werden kann, dass er überhaupt keinen Erben berufen und seine Verwandtschaft als gesetzliche Erben ausschließen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.07.2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 29).

    Gegen eine derartige Auslegung spricht jedoch der Umstand, dass sich dem Testament gerade nicht entnehmen lässt, dass der Erblasser und seine Ehefrau die Beteiligten zu 1. - 3. von der gesetzlichen Erbfolge gänzlich ausschließen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 11).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, da nicht unterstellt werden kann, dass er überhaupt keinen Erben berufen und seine Verwandtschaft als gesetzliche Erben ausschließen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.07.2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 29).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Kam es dem Erblasser demgegenüber gerade darauf an, dem Bedachten bestimmte Gegenstände unabhängig von deren Wertveränderung ohne Ausgleichszahlungen zukommen zu lassen, sind maßgeblich für die Auslegung des letzten Willens die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Erbfalls (vgl. BGH NJW 1997, 392 (393); Rudy, in MüKo-BGB7, § 2087 Rn. 11; Czubayko, in Burandt/Rojahn, ErbR3, § 2087 Rn. 10).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, da nicht unterstellt werden kann, dass er überhaupt keinen Erben berufen und seine Verwandtschaft als gesetzliche Erben ausschließen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.07.2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 3 Wx 182/19

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

  • LG Deggendorf, 19.09.2019 - 32 O 779/18

    Nichtbestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Zustimmung des

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom Erblasser angeordnete

  • OLG Rostock, 20.09.2019 - 3 W 43/19

    Erbscheinsverfahren: Anfechtung des Testaments durch einen übergangenen

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2019 - 3 Wx 99/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • LG Mönchengladbach, 07.11.2017 - 3 O 99/15

    Pflichtteils- und Auskunftsansprüche des Sohnes bezüglich des Nachlasses der

  • BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der

  • OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 17 U 207/93

    Rechtskraft des Urteils bei notwendiger Streitgenossenschaft; Veräußerung von

  • AG Euskirchen, 08.10.2019 - 3 VI 155/19

    Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren

  • OLG Köln, 28.06.2022 - 2 Wx 129/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung eines

    Im Übrigen könnte eine Alleinerbenstellung der Beteiligten zu 1) ausgehend von vorstehenden Grundsätzen allenfalls dann in Betracht kommen, wenn sich - wozu bislang keine Feststellungen getroffen wurden, mangels entsprechenden Antrags aber auch nicht getroffen werden mussten - herausstellen sollte, dass z.B. noch erhebliches Barvermögen vorhanden wäre und sich damit die wertmäßige Differenz zwischen den der Beteiligten zu 1) und den der Beteiligten zu 2) zugewandten Gegenständen noch einmal deutlich erhöhen würde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.10.2019 - 3 W 76/19).
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